Hausordnung-Lesefassung - Tanzclub Kristall Jena e.V.

Tanzclub Kristall Jena
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Hausordnung

Nachfolgend die Lesefassung der Hausordnung, die im vollen Umfang auf der Homepage des Vereines unter https://tc-kristall-jena.de/hausordnung.html nachlesbar ist:

(01) Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Clubhaus und Vereinsgelände betreten.
(02) Das Hausrecht wird von den gewählten Vorständen und Trainern/Übungsleitern ausgeübt.
(03) Die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen ist zu gewährleisten.
(04) Personen, welche sich eindeutig störend oder gefährdend verhalten, werden vom Gelände verwiesen und Ihnen wird kein Zutritt gewährt.
(05) Der Umgang untereinander ist respekt- und würdevoll sowie höflich.
(06) Film- und Fotoaufnahme sind nur mit der Zustimmung aller abgelichteten Personen erlaubt.
(07) Es wird mit allen Gegenständen sorgsam umgegangen.
(08) Man erscheint pünktlich zum Kursbeginn.
(09) Es wird auf gepflegte Kleidung Wert gelegt.
(10) Müll wird umgehend in den entsprechenden Behältnissen entsorgt.
(11) Das Parkett ist nur mit sauberem und das Parkett schonendem Schuhwerk zu betreten.
(12) Das Rauchen im gesamten Clubhaus ist untersagt.
(13) Die Küche wird nach Benutzung so hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde.
(14) Sämtliche Störungen, Sach- und Personenschäden sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen.
(15) Die Belegungsbücher der Säle sind bei Nutzung zu führen.
(16) Die Bedienung der Musikanlage obliegt den Trainern/Übungsleitern oder eingewiesenen Personen.
(17) Ganzjährig ist vor/nach jedem Training eine ausgiebige Stoßlüftung durchzuführen.
(18) Trinken ist jederzeit gestattet.
(19) Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Koffer sowie technische Anlagen sind stets frei zugänglich zu halten.
(20) Rettungswege, Notausgänge sowie Türen und Fenster sind uneingeschränkt freizuhalten.
(21) Fundsachen werden nach drei Monaten entsorgt.
(22) Die Haftung des TCK ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und ist bei Schäden auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(23) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Die Hausordnung sowie deren Lesefassung kann jederzeit einseitig durch einen einfachen Beschluss des Vereinsvorstandes geändert werden.
Die Hausordnung des Tanzclub Kristall Jena e.V., sowie deren Lesefassung, tritt mit einfachem Beschluss durch den Vorstand in der Sitzung vom 12. März 2023 in Kraft und ersetzt die Hausordnung von Februar 2011.
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