Hausordnung - Tanzclub Kristall Jena e.V.

Tanzclub Kristall Jena
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Hausordnung

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Geltungsbereich
1. Mit Betreten des Clubhauses des Tanzclub Kristall Jena e.V. [TCK] erkennen alle Besucher - ob Vereinsmitglieder oder sonstige Personen, die das Clubhaus betreten, die Geltung dieser Hausordnung an.
2. Die Hausordnung gilt für alle Flächen und Räumlichkeiten des TCK, einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Sollten an außerhalb des Vereinsgeländes befindlichen Orten Kurse oder Veranstaltungen stattfinden, gelten die Regelungen der Hausordnung des TCK als Ergänzung zu den vorhandenen Hausordnungen.
3. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, egal aus welchem Grund diese das Gelände des TCK betreten.
4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot oder sofortiger Beendigung der Mitgliedschaft führen.
5. Dem TCK steht auf dem gesamten Gelände das alleinige Hausrecht zu.

Hausrecht
1. Besucher haben den Anweisungen der Vorstandsmitglieder und der anwesenden Trainer/Übungsleiter des TCK, die das Hausrecht im Auftrag des Vorstands ausüben, unbedingt Folge zu leisten.
2. Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
3. Besuchern wird der Zutritt zu dem Clubhaus verweigert oder sie werden verwiesen, wenn diese
  • in grober Weise die Vereinssatzung oder die Hausordnung missachten,
  • den Anweisungen weisungsberechtigter Personen nicht folgen,
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind,
  • ein bestehendes Hausverbot haben,
  • erkennbar die Absicht haben, Veranstaltungen oder Kurse zu stören,
  • verbotene oder gefährliche Gegenstände jeder Art mit sich führen,
  • erkennbar gegen vorurteilsfreie Begegnung von Menschen jeden Alters im Sport, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gruppenzugehörigkeit oder Behinderung sind.
  • Rassismus und Diskriminierung, insbesondere gegen antidemokratische, antiziganistische und antisemitische Tendenzen zeigen.
  • gegen präventive Kinder- und Jugendarbeit jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation sind, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.

Verhalten
1. Der Umgang untereinander ist stets respekt- und würdevoll sowie höflich zu gestalten. Beleidigungen, jedweder Art, sowie Diffamierung aufgrund des Geschlechtes, der Leistung, der Hautfarbe oder anderer Merkmale sind strengstens verboten und können zu einer sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft, dem dauerhaften Hausverbot und/oder strafrechtlichen Folgen führen. Für Schlichtungsfragen sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vereinsvorstandes oder die Vertrauenspersonen anzusprechen.
2. Film- und Fotoaufnahmen sind ausschließlich nur dann zulässig, wenn alle gefilmten oder abgelichteten Personen den Aufnahmen im Vorfeld ausdrücklich zustimmen. Jeder Besucher hat das Recht, jederzeit seine Zustimmung zu widerrufen.
3. Mit dem Clubhaus sowie allen darin befindlichen Gegenständen, technischen Einrichtungen und Mobiliar ist stets pfleglich und sorgsam umzugehen.
4. Die Trainingskurse beginnen pünktlich zu den im Onlinekursplan festgelegten und veröffentlichten Zeiten. Im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Besucher ist ein rechtzeitiges Erscheinen notwendig.
5. Es wird unter allen Besuchern auf gepflegte Kleidung wert gelegt.
6. Für anfallenden Müll stehen in jedem Raum entsprechende Abfallbehälter zur Verfügung. In Nähe des Eingangs befinden sich entsprechende Mülltonnen.
7. Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt. Spezielle Tanzschuhe bzw. Schläppchen werden empfohlen. Die Sohlen der Schuhe dürfen keine dunklen Striche auf dem Parkett bzw. Fußboden hinterlassen. Die Tanzsäle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
8. Die Spiegel in den Tanzsälen sind nicht zu verunreinigen und dürfen insofern nicht berührt werden. Die Reinigung der Spiegelflächen bleibt von dieser Regelung unberührt.
9. Im gesamten Clubhaus ist das Rauchen strengstens untersagt.
10. Wird die Küche oder Inventar aus der Küche genutzt, sind die jeweiligen Besucher selbstständig dafür verantwortlich, Geschirr, Bestecke oder andere Materialien zu reinigen. Hierfür stehen Geschirrspüler zur Verfügung. Der gesamte Küchenbereich ist entsprechend hygienisch sauber sowie ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen. Angefangene Lebensmittel oder Getränke werden selbstständig entsorgt.
11. Jedwede Störung (Elektrik, Heizung, Wasser etc.) ist umgehend dem Vorstand und dem Übungsleiter vor Ort mitzuteilen. Personen- und Sachschäden sind dem TCK unverzüglich mitzuteilen und je nach Umfang selbstständig zu ersetzen oder die Kosten der Reparatur zu tragen.
12. Durch die Übungsleiter und frei trainierenden Paare ist eine Anwesenheitsdokumentation in den Belegungsbüchern der Tanzsäle zu führen.
13. Die Bedienung der Musikanlage ist ausschließlich durch Übungsleiter oder eingewiesene Besucher vorzunehmen. Die Leihe von Musik-CDs für verschiedene Zwecke ist dem Vorstand unter Nennung des Zwecks vorab mitzuteilen. Bei Verlust wird der Ersatz dem Besucher in Rechnung gestellt.
14. Vor und nach jedem Training (Kurs) ist eine ausgiebige Stoßlüftung je Tanzsaal durchzuführen. Dies umfasst eine mindestens zehnminütige Lüftungspause bei weit geöffneten Fenstern, um die Luftmenge per Durchzugslüftung entsprechend auszutauschen.
15. Sämtliche technischen Einrichtungen wie Heizungsanlage, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Lüftungsanlagen, Sicherungskästen sowie Erste-Hilfe-Koffer und Feuerlöscher müssen durch die Besucher stets frei zugänglich und unverstellt bleiben.
16. Alle Auf- und Abgänge sowie mögliche Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten. Als Notausgänge zählen alle Fenster und Türen, die nach draußen führen.
17. Fundsachen werden nach einer Frist von drei Monaten ohne weitere Mitteilung entsorgt. Sollten aufgefundene Sachen noch benutzbar sein, so können diese nach vorheriger Prüfung an eine caritative Einrichtung gespendet werden.
18. Besuchern sind nachfolgende Punkte untersagt:
  • Stören von Veranstaltungen des TCK
  • politische Propaganda und Handlungen
  • Verwenden rassistischer, fremdenfeindlicher, verfassungsfeindlicher, sexistischer, jugendgefährdender und/oder extremistischer Parolen oder Embleme
  • Ausdruck einer radikalen, insbesondere rechts- sowie linksradikalen Haltung
  • Be- oder Übersteigen von Bauten und Einrichtungen, die nicht der allgemeinen Benutzung dienen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer
  • Betreten von Funktionsräumen, bspw. des Heizungsraumes oder Vorstandsbüros ohne entsprechende Zutrittsberechtigung
  • Werfen von Gegenständen oder Flüssigkeiten jeder Art
  • Entzünden von Feuer, Feuerwerkskörpern, Leuchtkörpern, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalischen Feuern, Raketen, Wunderkerzen oder anderen pyrotechnischen Gegenständen
  • Benutzen von allen Gegenständen und Waffen, die unter das Waffengesetz (WaffG) fallen.
  • Verteilen von Werbematerialen, Drucksachen, Flugblätter und Durchführen von Sammlungen ohne Genehmigung des Vorstandes
  • Beschriften, Bemalen oder Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen oder Wegen oder sonstige Sachen, ohne Genehmigung des Vorstandes, in der Anlage aufzustellen
  • Verunreinigen des Clubhauses durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen oder Vergleichbarem.
  • Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge sowie mgl. Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen.

Haftung
1. Die Haftung des TCK und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Die Haftung des TCK ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen, fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
3. Für die in den Garderoben belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände im Clubhaus unbeaufsichtigt zu lassen. Der TCK haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.
4. Der TCK haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn der TCK und/oder der Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
5. Schlüssel zur Nutzung des Clubhauses für freies Training ohne Übungsleiter werden nur gegen Unterschrift ausgegeben. Für entstehende Kosten (bspw. Tausch der Schließanlage) bei Verlust des Schlüssels ist das Vereinsmitglied vollständig aufzukommen. Fördernde Mitglieder sind nicht berechtigt, einen Schlüssel für das Clubhaus zu erhalten. Die Aushändigung eines Schlüssels ist dem Vorstand anzuzeigen. Übungsleiter sowie gewählte Vorstandsmitglieder haben aufgrund Ihrer Funktion die Schlüsselberechtigung.
6. Die Hausordnung kann jederzeit einseitig durch einen einfachen Beschluss des Vereinsvorstandes geändert werden.

Die Hausordnung des Tanzclub Kristall Jena e.V. tritt mit einfachem Beschluss durch den Vorstand in der Sitzung vom 12. März 2023 in Kraft und ersetzt die Hausordnung von Februar 2011.
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