Beitragsordnung

Hinweis: 

Um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben unseren Verein kennen zulernen, können Sie 2x kostenlos am Training teilnehmen!
 

Beitragsordnung für den TC Kristall Jena e.V.

1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
wöchentlich ein- oder mehrmaliges Training 10,00 € mtl.

2. Schüler, Auszubildende und Studenten sofern nicht zu 1. gehörend
wöchentlich ein- oder mehrmaliges Training 16,00 € mtl.

3. Mitglieder ab vollendetem 18 Lebensjahr sofern nicht zu 2. gehörend
wöchentlich ein- oder mehrmaliges Training 19,00 € mtl.
 

Beiträge 1. .. 3. beinhalten wöchentlich ein- oder mehrmaliges Training:


4. Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr
14 tägiges „Geselliges Tanzen“ 9,50 € mtl.

5. Einmalige Aufnahmegebühr 5,00 €

Für alle Beiträge gilt eine Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten.


Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 07.03.1997
geändert auf der Mitgliederversammlung vom 06.03.1998
geändert auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.05.1999
geändert auf der Mitgliederversammlung vom 17.03.2001
geändert auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.06.2005
geändert auf der Mitgliederversammlung vom 08.03.2008
Beitragsänderung auf der Mitgliederversammlung am 21. März 2009 beschlossen


 

 

   Mitgliedschaft (§5 der Satzung)

(1) Mitglied des TCK kann jeder ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Beruf, Rasse oder Religion werden.

(2) Der TCK führt ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.

(3) Aufnahmeanträge sind mit dem dafür vorgesehenen Formular an den Vorstand zu richten. Über den Antrag zur Aufnahme in den TCK entscheidet der Vorstand. Mit der schriftlichen Bestätigung bzw. der Ausgabe des Mitgliedsausweises des TCK an den Antragsteller wird dieser Vereinsmitglied. Wird der Antrag abgelehnt, so besteht für den Antragsteller kein Anspruch auf nähere Begründung. Anträge von Personen unter 18 Jahren bedürfen der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.

(4) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche über 18 Jahre alte Person werden. Sie hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.

(5) Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie nehmen nicht an der Mitgliederversammlung teil und üben ihr Stimmrecht in der Jugendversammlung aus. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wandelt sich die außerordentliche in eine ordentliche Mitgliedschaft um.

(6) Einzelpersonen, juristische Personen, Körperschaften u.ä., die den TCK ideell oder finanziell unterstützen wollen, können auf Beschluss des Vorstandes Mitglied werden.

(7) Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Sie müssen sehr hohe Verdienste um den Tanzsport bzw. den TCK aufweisen. Es können nicht mehr als 5% der Gesamtmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

(8) Fördernde Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen des TCK nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand teilzunehmen. In der Mitgliederversammlung haben sie beratende Stimme, aber kein Stimmrecht.

(9) Die Mitgliedschaft endet:

  • durch den Tod
  • durch den Austritt
  • durch den Ausschluss

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, die eigenhändig, bei Mitgliedern unter 18 Jahren von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben sein muss. Die Kündigung kann nur mit 6-wöchiger Frist zum Ende eines Quartales erfolgen.
Für Mitglieder mit zeitlich befristeter Mitgliedschaft - Kurzmitgliedschaft - erfolgt der Austritt ohne schriftliche Erklärung zum festgelegten Termin.
Mitglieder, die vorsätzlich und wiederholt trotz Mahnung den Zwecken und Zielen des TCK zuwiderhandeln, ihren Pflichten nicht nachkommen, das Ansehen des TCK schädigen, können durch schriftliche Verfügung des Vorstandes jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Dem ausgeschlossenen Mitglied steht innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempels) nach Zugang der Ausschlussverfügung der Einspruch zu. Dieser muss schriftlich mit Begründung an den Vorstand erfolgen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bis zu diesem Entscheid ruht die Mitgliedschaft im TCK.